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Rohstoffsicherung, Umweltschutz, Nachhaltigkeit
Lagerstätten sind raum- und standortgebunden und nicht vermehrbar. Ihre Nutzung beansprucht eine bestimmte Fläche und Tiefe. Sie steht in Konkurrenz zu anderen standortgebundenen Gütern, wie Wasser und Natur sowie zu anderen flächenbeanspruchenden Nutzungen, wie etwa Bodenbewirtschaftung und Bebauung.

Aus wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gründen sind im Rahmen der staatlichen Vorsorge und Planung frühzeitig Entscheidungen darüber notwendig, welche Nutzungen in einem bestimmten Gebiet oder während eines Zeitabschnittes Vorrang haben sollen.

 

Rohstoffsicherung als Zukunftsvorsorge
Die Nutzung von heimischen Rohstoffen trägt wesentlich zum Erhalt unserer Lebensqualität und zu deren Weiterentwicklung bei. Rohstoffsicherung ist somit Daseinsvorsorge.

Durchschnittlicher Pro Kopf Verbrauch im Jahr an heimischen mineralischen Rohstoffen in Bayern

Sand und Kies 7.000 kg
Naturstein 2.900 kg
Lehm und Ton 830 kg
Zementrohstoff 720 kg
Industrieminerale (Kaolin, Feldspat, Quarz, Salz, Bentonit, Kieselerde usw.) 625 kg
Kalk 250 kg
Naturgips und Anhydrit 85 kg
Naturwerksteine 30 kg

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie:
Rohstoffe in Bayern, Situation – Prognosen – Programm, 2002, 120 S.

Natur und Landschaft
Abbaumaßnahmen sind Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des Artikels 6, Absatz 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Der Abbau oberflächennaher Rohstoffe verändert die Gestalt oder Nutzung der Erdoberfläche und kann durch Störungen der obersten Bodenschicht mit ihren tierischen und pflanzlichen Organismen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Landschaftsbild und damit den Naturgenuss erheblich oder nachhaltig beeinflussen.

Für unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft (nach Artikel 6a Absatz 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes) sind Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Bei Nichtausgleichbarkeit ist abzuwägen: Sind Naturschutzbelange höherrangig, ist der Eingriff zu untersagen; sind die Rohstoffbelange höher zu bewerten, sind Ersatzmaßnahmen durchzuführen.

Durch Rekultivierungs- und Renaturierungspläne, die mit den Naturschutzbehörden abgestimmt sind, kann ein Ausgleich der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit den Belangen der Rohstoffsicherung herbeigeführt werden.

Für das Kaolinrevier Hirschau – Schnaittenbach wurde ein Nachfolgenutzungskonzept erstellt, das schrittweise verwirklicht werden soll. Ziel ist die Schaffung eines Naherholungsgebietes. Eine Seenlandschaft wird viele Freizeitmöglichkeiten eröffnen.

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